Steuern, Pflichten, Löhne: Was sich 2026 für Selbstständige ändert (#262 mit René Klein)
Shownotes
Höherer Mindestlohn, Steuerfreibetrag, Entgelttransparenzgesetz: Einige der Änderungen und Pflichten, die 2026 für Selbstständige bringt. Erfahre, was teurer wird, wo du entlastet wirst und welche Gesetze neu gelten.
Das erwartet dich
- Die 10 wichtigsten gesetzlichen & steuerlichen Änderungen für 2026 kompakt und verständlich erklärt
- Was der höhere Grundfreibetrag und die neue Soli-Freigrenze konkret für deine Steuerlast bedeuten
- Warum dein Steuerbescheid ab 2026 in vielen Fällen nur noch elektronisch kommt
- Dauerhaft 7 % Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastro
- Der neue Widerrufsbutton im B2C-Onlineshop ab 19.06.2026: Für wen er Pflicht ist
- Mindestlohn 13,90 €, neue Minijob-Grenze (603 €) und höhere Mindestvergütungen für Azubis
- Das neue Entgelttransparenzgesetz
- Höhere Entfernungspauschale ab dem 1. Kilometer
- Steigende Beitragsbemessungsgrenzen in Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung
- Verlängerte degressive AfA mit 30 % im ersten Jahr: Wie du größere Investitionen steuerlich geschickt nutzt
- Update zur E-Rechnung
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Transkript anzeigen
00:00:00: Willkommen zum Podcast Besser Gründen von Für Gründer.de.
00:00:03: Schön, dass du wieder rein hörst.
00:00:05: Das Jahr neigt sich dem Ende, Zeit also voraus zu blicken.
00:00:09: Aber noch ein Hinweis, bevor es losgeht.
00:00:11: Denn wenn wir dir mit unserer Arbeit helfen, abonniere doch bitte unseren Podcast und unterstütze damit unsere Arbeit.
00:00:17: Danke, nun aber los.
00:00:19: Besser
00:00:19: Gründen, der Podcast von Für Gründer.de.
00:00:23: Und hier ist euer Host und Chefredakteur von Für Gründer.de René Klein.
00:00:28: Die gute Nachricht zuerst.
00:00:29: Der Grundfreibetrag steigt zum ersten Januar, im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im.
00:00:56: Das heißt, du musst den Soli erst zahlen, wenn deine Einkommenssteuer über zwanzigtausend dreihundertfünfzig Euro beträgt.
00:01:02: Für Zusammenveranlagte verdoppelt sich die Freigrenze auf vierzigtausend siebenhundert Euro.
00:01:09: Wo wir schon beim Thema Steuern sind.
00:01:11: Der Steuerbescheid kommt ab zwanzigzechsten zwanzig in vielen Fällen nur noch elektronisch.
00:01:16: Das zum Beispiel der Fall, wenn du deine Einkommenssteuerklärung elektronisch über Elster oder ein anderes Tool übermittelt hast.
00:01:21: Wenn du ihn weiterhin postalisch erhalten möchtest, musst du schriftlich Widerspruch beim zuständigen Finanzamt einlegen.
00:01:29: Wenn du Gastronom bist, wird es im Jahr die Umsatzsteuer auf Speisen dauert auf sieben Prozent gesenkt werden.
00:01:37: Egal ob innen oder außer Haus.
00:01:39: Also so wie schon in der Pandemie.
00:01:41: Nur dieses Mal ist die Senkung auf Dauer ausgelegt.
00:01:43: Für dich bedeutet das, sobald der finale Gesetzbeschluss vorliegt, kannst du deine Speisen entweder günstiger anbieten oder deine Preise lassen, wie sie sind und deine Gewinnmage steigt automatisch.
00:01:53: Aber Achtung, auf Getränke gelten weiterhin neunzehn Prozent.
00:01:56: Ein bisschen verwirrend, oder?
00:01:58: Begleitet wird die Diskussion der Umsatzsteuersenkung mit der Frage, ob Gastronomen dies nun an ihre Kunden weitergeben oder wirklich die Preise senken.
00:02:04: Was planst du?
00:02:08: Wenn du einen Online-Shop hast, kommt ab dem neunzehnten sechsten, zwanzig, sechsten, zwanzig eine neue Pflicht auf dich zu.
00:02:13: Der Wiederrufspatten muss gut sichtbar sein und nach allen Regeln der Barrierefreiheit in deinem Shop eingebaut werden.
00:02:20: Der Grund, Verbraucher sollen genauso leicht vom Kaufvertrag zurücktreten können, wie sie ihn abgeschlossen haben.
00:02:25: Wichtig für dich, das gilt nur im BtoC.
00:02:28: Also wenn du an Verbraucher verkaufst, im BtoB Shop brauchst du den Button nicht.
00:02:31: Was du dazu wissen musst, welche Ausnahmen es gibt, wie du den Button am besten einrichtest, erklären wir demnächst ausführlich in unserem Kanal.
00:02:40: Ab dem ersten Januar, twenty-sechsen-zwanzig, steigt der gesetzliche Mindestlohn auf dreizehn Euro neunzig pro Stunde von vorher zwölf Euro zweiundachtzig.
00:02:48: Das ist ein Anstieg um acht Prozent.
00:02:50: Mit der Erhöhung des Mindestlohns steigt automatisch auch die Minijobgrenze auf sechshundert drei Euro pro Monat.
00:02:56: Da gehst du also nicht, die Stunden in deinem Minijob anzupassen, damit du diese Grenze nicht übersteigst.
00:03:01: Auch in einigen Branchen steigen die spezifischen Mindestbühne an.
00:03:04: Zum Beispiel müssen Gebäudereiniger im Privathaushalt oder im Büro ab im Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab.
00:03:24: Für Azubis gibt es ebenfalls Anpassungen.
00:03:24: Wer im Jahr im Jahr ist, muss eine Mindestausbildungsvergütung von siebenhundert Euro vierundzwanzig pro Monat erhalten.
00:03:32: Eine umfassende Änderung kommt am siebten Juni im Jahr.
00:03:36: Bis dann muss Deutschland nämlich die EU Endgeldtransparenz-Richtlinie umsetzen.
00:03:41: Und hier sind die fünf wichtigsten Punkte für dich als Arbeitgeber oder Recruiter.
00:03:44: Nummer eins.
00:03:45: Beweislastumkehr.
00:03:47: Wenn jemand Diskriminierung beim Gehalt vermutet, musst du nachweisen, dass es nicht so ist und Erfähr bezahlt wurde.
00:03:53: Nummer zwei.
00:03:54: Die Gehaltsspanne in Stellenausschreibung.
00:03:56: In Stellenausschreibung musst du nun Lohn, Gehalt oder die Gehaltsspanne angeben.
00:04:00: Viele Arbeitgeber tun das bereits.
00:04:02: Nummer drei.
00:04:03: Berichtspflicht ab hundert Mitarbeitenden.
00:04:05: Wer mehr als hundert Mitarbeiter oder Mitarbeiterin beschäftigt, muss einen sogenannten Endgeldtransparenzbericht in regelmäßigen Abständen veröffentlichen.
00:04:12: Diese enthält unter anderem Informationen zu den Anstellungsverhältnissen der Geschlechter und beantwortet die Frage, ob und wie du etwas zur Gleichberechtigung beiträgst.
00:04:21: Unternehmen mit mindestens hundertfünfzig Beschäftigten müssen diesen erstmals im Juni-Zwanzig-Siemundzwanzig veröffentlichen.
00:04:27: Betriebe mit hundert bis hundertneunvierzig Mitarbeitern erst deutlich später.
00:04:31: Nr.
00:04:31: V. Auskunftspflicht.
00:04:32: Wenn du mehr als hundert Mitarbeiter hast, musst du in eine Auskunft darüber teilen, nach welchen Kriterien sie vergütet werden.
00:04:39: Die Auskunftspflicht umfasst auch, dass du das Durchschnittsendgeld bei vergleichbaren Tätigkeiten angibst.
00:04:45: Wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin Auskunft verlangt, hast du nur zwei Monate Zeit, um diese Auskunft zu erteilen.
00:04:51: Nummer fünf.
00:04:52: Gehalt im Vorstellungsgespräch.
00:04:54: Du darfst im Vorstellungsgespräch nicht mehr nach den bisherigen Gehalt fragen.
00:04:58: Alle Details zum Endgeldtransparenzgesetz sowie zur weiteren Änderung findest du in der Beschreibung.
00:05:03: Dieser Podcast wird präsentiert von der KfW-Bankengruppe.
00:05:07: Ob sie gründen oder in ein bestehendes Unternehmen einsteigen, Fördermittel der KfW erleichtern ihnen die Existenzgründung und ihre ersten Jahre der Selbstständigkeit.
00:05:17: Finden sie die passende Förderung und lassen sie sich von anderen Vollblutunternehmerinnen und Unternehmern inspirieren.
00:05:23: Unter kfw.de-slash-gründen und kfw.de-slash-Nachfolge.
00:05:28: Alle wichtigen Infos dazu finden sich auch in den Shownotes dieser Folge.
00:05:33: Du wohnst weit weg von deiner Betriebsstätte, dann kommt dir diese Änderung zugute.
00:05:37: Die Pendlerpauschale wird ab dem ersten Kilometer ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Jahr ab dem Angenommen du fährst im Jahr im Jahr an zweihundert Tage zu deiner Betriebsstätte, dann sind das für dieses Beispiel schon siebenhundertsechzig Euro.
00:06:15: Die Regelung der Entfernerungsporschale sind nicht zu verwechseln mit der Kilometer-Porschale.
00:06:19: Wenn du zum Beispiel zu einer Weiterbildung fährst oder im Außendienst bist, können pro Kilometer mit dem Privatfahrzeug dreißig Cent angerechnet werden.
00:06:28: Auch im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr steigen die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Rentenversicherung weiter an.
00:06:36: Pro Jahr steigt die Grenze in der gesetzlichen Krankenversicherung nun auf neunsechzigtausend siebenhundertfünfzig Euro und pro Monat auf fünftausend achthundert zwölf Euro fünfzig.
00:06:44: Die Grenzen der gesetzlichen Renten- und arbeitslosen Versicherung steigen auf achttausend vierhundertfünfzig Euro pro Monat.
00:06:49: Mit den höheren Beitragsbemessungskränzen steigen dann also auch deine Beiträge, weil mehr von deinem Einkommen für die Kranken- und Rentenversicherung herangezogen wird.
00:07:01: Die Digressive-Afa bleibt auch im Jahr im Jahr und seit dem Dreißigste im Jahr und seit dem Dreißigste im Jahr und seit dem Dreißigste im Jahr und seit dem Dreißigste im Jahr und seit dem Dreißigste im Jahr und seit dem Dreißigste im Jahr und seit dem Dreißigste im Jahr und seit dem Dreißigste im Jahr und seit dem Dreißigste im Jahr und seit dem Dreißigste im Jahr und seit dem Dreißigste im Jahr und seit dem Dreißigste im Jahr und seit dem Dreißigste im Jahr und seit dem Dreißigste im Jahr und seit dem Dreißigste im Jahr und seit dem Dreißigste im Jahr und seit dem Dreißigste im Jahr und seit dem Dreißigste im Jahr und seit dem Dreißigste im Jahr und seit dem Dreißigste im Jahr und seit dem Dreißigste im Jahr und seit dem Dreißigste im Jahr und seit dem Dreißigste im Jahr und seit dem Dre.
00:07:29: Das senkt deinen Gewinn sofort und damit auch deine Steuerlast.
00:07:34: Das waren die zehn wichtigsten Änderungen für den Jahr.
00:07:37: Natürlich hat die Regierung noch einiges mehr in Planung für dich.
00:07:40: Alle Änderungen bekommst du in unserem Newsletter.
00:07:42: Den Link zur Anmeldung findest du in der Beschreibung.
00:07:45: Und nun wie versprochen noch ein Update zur E-Rechnung und zur Kleinenunternehmerregelung.
00:07:49: Starten wir mit der E-Rechnung.
00:07:51: Zum Jahreswechsel, im Jahr zwanzig, war die E-Rechnung das Thema im Bereich Buchhaltung und Steuern.
00:07:57: Die Suchanfragen gingen durch die Decke.
00:07:59: Denn offiziell mussten ab dem ersten, ersten, zweiten, zwanzig alle Selbstständigen und Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnung zu erhalten und damit auch lesen und archivieren zu können.
00:08:07: Was wir im Jahresverlauf dann gesehen haben, ist, dass auch mehr und mehr E-Rechnung verschickt wurden.
00:08:12: Zum anstehenden Jahreswechsel gibt es nun aber keine Neuerung.
00:08:16: Stattdessen wirft der Jahreswechsel sechsundzwanzig auf siebenundzwanzig schon seine Schatten voraus.
00:08:20: Denn ab dem ersten, ersten, zwanzig, siebenundzwanzig werden alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über achthunderttausend Euro E-Rechnung erstellen und auch verschicken müssen.
00:08:29: Puh, magst du jetzt denken, betrifft mich als kleines Unternehmen doch nicht.
00:08:33: Aber überleg mal, von wem du Rechnung bekommst.
00:08:35: Das sind häufig große Unternehmen aus den Bereichen Mobilfunk oder Internet oder auch für deine Software-Abus.
00:08:41: Sprich, all diese Unternehmen werden gegebenenfalls schon im Jahresverlauf umstellen und dir E-Rechnung schicken.
00:08:47: Und nicht nur deshalb ist mein Tipp für dich, wechselt jetzt von Word und Excel zu einem Rechnungs- oder Buchhaltungsprogramm und mache ein Haken an das Thema E-Rechnung jetzt und für alle Zeit.
00:08:55: Die aktuellen Testsieger gibt es in unserem Buchhaltungssoftware-Vergleich, den du ebenfalls in der Beschreibung findest.
00:09:03: Du nutzt aktuell noch die kleine Unternehmerregelung oder überlegst, ob du sie nutzen kannst?
00:09:07: Dann kommt es auf zwei Schwellenwerte an, die sich zum ersten, ersten, zwanzig, fünfundzwanzig letztmalig geändert haben.
00:09:13: Zum ersten, ersten, zwanzig, sechsundzwanzig stehen keine Änderungen bevor.
00:09:16: Möchtest du zwanzig, sechsundzwanzig die kleine Unternehmerregelung nutzen?
00:09:19: Muss dein Umsatz im Jahr zwanzig, fünfundzwanzig und der fünfundzwanzigtausend Euro liegen?
00:09:24: Doch hoffen, dass der Fall ist, musst du im Jahresverlauf auf eine weitere Schwelle achten.
00:09:27: Nämlich auf die Marke von einhunderttausend Euro.
00:09:30: Wer schreitest du diese, musst du sofort zur Rechnung mit Umsatzsteuerausweiß wechseln.
00:09:34: Nicht erst im Folgejahr.
00:09:36: So, ich wünsche dir einen guten Jahresendsport.
00:09:38: Das Team von FürGründer.de begleitet dich natürlich auch für das ganze Jahr.
00:09:43: Wir tun alles für dich, denn deine Gründung zählt.
00:09:46: Danke.
00:09:46: Bis zum nächsten
00:10:08: Mal.
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